Amtliche Dienstleistungen
Wir führen die Hauptuntersuchung (HU) inklusive „Abgasuntersuchung“ für Sie durch.
Die Sicherheitsprüfung (SP) nach Anlage VIII §29 StVZO ist eine zusätzliche Untersuchung für Nutzfahrzeuge, Kraftomnibusse und deren Anhänger.
Wir bestätigen Ihnen nach §19(3) StVZO den ordnungsgemäßen Anbau einer technischen Änderung an Ihrem Fahrzeug. Ebenso führen wir eine Untersuchung nach § 15 FZV durch.
Wir teilen Ihnen die entsprechende Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug zu.
Liebhabern historischer Fahrzeuge bieten wir unsere Dienstleistungen zur «Einstufung von Fahrzeugen als Oldtimer» nach § 23 StVZO, umgangssprachlich „H-Kennzeichen“, an.
Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Anhängern auf 100 km/h für Gespanne auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen in Deutschland.
Lassen Sie sich an Ihren nächsten Termin für Ihre Hauptuntersuchung automatisch per E-Mail erinnern, damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden!
Hier erhalten Sie einen Nachdruck Ihres Untersuchungsberichts oder Ihrer Änderungsabnahme. Ihr Fahrzeug wurde von einem anderen GTÜ-Partner untersucht? Kein Problem!