Oldtimer erfreuen sich bei vielen Liebhabern einer besonders großen Beliebtheit. Die Fahrzeuge vergangener Jahre weisen einen ganz besonderen Charme auf und ziehen daher alle Blicke auf sich. Wer jedoch mit solch einem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren möchte, muss den Oldtimer auch zulassen. In der Regel wird jedoch nicht regelmäßig mit einem historischen Fahrzeug gefahren. Es finden nur gelegentliche Ausfahrten oder die Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen statt. Deshalb gibt es für diese Fahrzeuge spezielle Zulassungsmöglichkeiten, für die jedoch ein Oldtimergutachten erforderlich ist.

Wer kann ein Oldtimergutachten ausstellen?

Ein noch zugelassenes Fahrzeug muss ohnehin nach jeweils zwei Jahren einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. Bei dieser Gelegenheit kann auch gleichzeitig eine Oldtimerabnahme nach Paragraf 23 in Auftrag gegeben werden. Der zuständige Ingenieur der jeweiligen Prüforganisation erstellt dann das gewünschte Gutachten. Dieses kostet jedoch zusätzlich Geld. Je nach Prüforganisation fallen dafür etwa 100 bis 200 Euro zusätzlich zu den Gebühren für die Hauptuntersuchung an.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Damit ein Fahrzeug als Oldtimer eingestuft werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter von 30 Jahren
  • ordentlicher Zustand
  • erhaltungswürdige Substanz

Das Mindestalter von 30 Jahren gilt nicht vom Herstellungstag, sondern die Erstzulassung ist entscheidend. Zudem muss sich das Fahrzeug in einem guten technischen und optischen Zustand befinden. Handelt es sich um ein altes Fahrzeug mit starken Schäden, dann wird die Einstufung als Oldtimer verweigert. Dieser Fall tritt allerdings nur sehr selten auf. Ist ein Auto älter als 30 Jahre, dann wird es auch immer besonders gut gepflegt worden sein. Sonst würde es ein solch hohes Alter niemals erreichen.

Es gibt aber noch einen wichtigen Punkt, der nicht unerwähnt bleiben sollte. Wird das Fahrzeug als Oldtimer eingestuft, dann hat der Besitzer nicht automatisch Steuervorteile. Dazu muss erst bei der Zulassungsstelle ein H-Kennzeichen beantragt werden.

Das begehrte H-Kennzeichen beantragen

Wer mit dem Gutachten die zuständige Zulassungsbehörde aufsucht, bekommt auch nicht sofort ein H-Kennzeichen ausgehändigt. Der Fahrzeughalter muss einen Nachweis erbringen, dass er sein Auto nicht regelmäßig für die Fahrten zur Arbeit oder Ähnliches nutzt. Das H-Kennzeichen, durch das auch eine steuerliche Vergünstigung entsteht, darf nur für gelegentliche Fahrten genutzt werden. Wer seinen Oldtimer regelmäßig fährt, bekommt zwar keine Probleme, aber es darf sich um keinen Ersatz für ein reguläres Fahrzeug sein.

Bei einer missbräuchlichen Nutzung kann die Einstufung als Oldtimer jederzeit wieder entzogen werden. Ansonsten hat das Oldtimergutachten eine dauerhafte Gültigkeit.