Generell gilt für Ihren Anhänger in Deutschland innerhalb der Ortschaften 50 km/h, außerorts 80 km/h.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Tempo-100-Genehmigung von der Verkehrsbehörde erstellt werden. Mit dieser dürfen Sie mit dem Anhänger-Gespann statt der 80 km/h bis zu 100 km/h über die Kraftfahrstraßen und Autobahnen fahren. Landstraßen zählen nicht dazu. Die notwendige Tempo-100-Plakette bekommen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde.

Es müssen für die Genehmigung definierte Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger eingehalten werden. Die erlaubte Gesamtmasse des Anhängers, welcher für 100-km/h-Fahrten anerkannt werden soll, hängt stets von der Leermasse des Zugfahrzeugs ab. Diese Masse des Zugfahrzeugs wird mit dem Faktor X multipliziert. Dieser beträgt 0,3 für gebremste und ungebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer und 1,1 für gebremste Anhänger, die einen Stoßdämpfer besitzen. Der Faktor 1,2 gilt für eine gebremste Antischlingerkupplung mit einem Stoßdämpfer.

Wer mit dem Wohnwagen oder Anhänger unterwegs ist, kommt oftmals nicht so schnell voran, wie er es gern hätte. Die Gründe dafür sind einerseits die vielen Baustellen oder auch Staus. Jedoch auch die gesetzlichen Verfügungen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Anhänger-Gespannen können einer schnellen Fahrt im Wege stehen.

In aller der Regel sieht der Gesetzgeber für eine Kombination aus Anhänger und Zugfahrzeug außerorts maximal die Geschwindigkeit 80 km/h vor. Wem dies zu langsam erscheint, der kann eine sogenannte 100er-Zulassung erstellen lassen.

Wie schnell ein Kfz in Deutschland generell fahren darf, schreibt die Straßenverkehrsordnung vor. So beträgt hierbei die zulässige Höchstgeschwindigkeit für PKW mit Anhänger nach § 3 Abs. 2 StVO auswärts geschlossener Orte 80 km/h.

Hält sich der Führer des Fahrzeugs nicht an jene Vorgabe, begeht dieser eine strafbare Ordnungswidrigkeit. Hierfür sieht der Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung je nach Ausmaß Punkte in Flensburg, ein Bußgeld sowie auch ein Fahrverbot vor.

Zudem gibt es auch noch eine Möglichkeit, mit welcher sich die zulässige Maximalgeschwindigkeit für diese Anhänger-Gespanne erhöhen lässt. Dabei handelt es sich um die eine 100er-Zulassung, die Wohnwagen und Anhänger unter definierten Voraussetzungen bei der Zulassungsbehörde bekommen können.