Die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) sind in Deutschland für jeden Kfz-Halter verpflichtend durchzuführen. Umgangssprachlich ist die Rede vom TÜV-Zertifikat gemäß StVZO. Es handelt sich hierbei um eine technische Durchsicht des Fahrzeugs durch eine befugte Prüfstelle (GTÜ, DEKRA, TÜV u.a.). Dabei werden Fahrwerk, Bremsen, Reifen und Beleuchtungsanlage des Kfz neben einigen anderen Punkten überprüft. Über die AU werden die Abgasemissionen gemessen. So wird die Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs sichergestellt. Bei festgestellten Mängeln ist der Halter verpflichtet diese innerhalb eines Monats zu beheben und das Fahrzeug erneut dem Prüfer vorzuführen.

In regelmäßigen Abständen wird der Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette auf dem Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Grundlage für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO (Hauptuntersuchung). Pkw und Motorräder zum Beispiel müssen im Normalfall alle 2 Jahre zur HU.

Wegfall der Rückdatierung

Seit dem 1. Juli 2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten die Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate). Bei Überziehen der Vorführungsfrist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss allerdings eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet als die „normale“ HU.

Abschaffung der „Vollabnahme“

Mit der „Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“ hat die Bundesregierung das „Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr“ vereinfacht und beschleunigt. Damit können nun auch die Prüfingenieure der GTÜ (neben Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA) Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung – ohne aufwändiges „Vollgutachten“. Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen.

Häufige Fragen zur Hauptuntersuchung:

Wann ist die HU und AU fällig?

Die TÜV Untersuchung wird alle zwei Jahre fällig und sollte aus verschiedenen Gründen eingehalten werden: zum Einen um die Sicherheit des Fahrzeugs auf der Straße zu jeder Zeit zu gewährleisten. Andererseits können jedoch auch Verwarngelder für das Überziehen der TÜV Untersuchung verhängt werden. Des weiteren wird bei einer Überziehung ab zwei Monaten eine vertiefte Prüfung fällig, die auch teurer als die reguläre Prüfung ist. Sollten Sie die Untersuchung früher oder später als den vorgeschriebenen Termin abhalten wirkt sich das nicht auf die Gültigkeit der Plakette aus. Sie ist immer ab Ausstellungsdatum 24 Monate gültig.

Wie ist die TÜV-Plakette zu lesen?

Zu finden ist die Plakette auf dem Nummernschild an der Rückseite Ihres Kfz. Der runde farbige Aufkleber zeigt Ihnen auf einen Blick wann Sie die nächste Untersuchung einplanen müssen: In der Mitte der Plakette wird das nächste Vorführjahr vermerkt. Die oberste Zahl (wenn man eine Uhr lesen würde an Stelle der 12) stellt den Monat dar in welchem Sie das Kfz untersuchen lassen sollten. Die Farbe liefert ebenfalls Aufschluss für das nächste Fälligkeitsjahr (Fahrzeuge mit einer gelben Plakette beispielsweise müssen voraussichtlich 2021 wieder zum TÜV).

Was muss zur HU&AU mitgebracht werden? Welche Papiere werden benötigt?

Sie benötigen auf jeden Fall die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Sollte das Kfz noch nicht zugelassen sein auch die Zulassungsbescheinigung Teil 2.
Für jegliche technische Änderung am Fahrzeug wie Tuning sollten entsprechende Nachweise oder Unterlagen vor der Prüfung vorgelegt werden.

Vermeintliche Kleinigkeiten können beim TÜV zu einer Stolperfalle werden. Achten Sie also auch auf die Vollständigkeit der Ausstattung wie Warndreieck, Warnweste und gültigem Verbandskasten. Auch eine abnehmbare Anhängerkupplung muss zur Prüfung mitgeführt werden, genauso wie das Ladekabel für Elektro oder Hybridautos.

Die HU in Kürze erklärt

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