Was ist ein KFZ-Sachverständiger?

Ein KFZ-Sachverständiger wird auch als KFZ-Gutachter bezeichnet. Er besitzt Fachkenntnisse aus dem Bereich der KFZ-Technik, beispielsweise als ausgebildeter Kraftfahrzeugtechniker oder als Fahrzeugbau- oder Maschinenbauingenieur. Zudem hat er eine Ausbildung zum KFZ-Sachverständigen absolviert.

Wozu wird ein KFZ-Sachverständiger (KFZ-Gutachter) benötigt?

Ein KFZ-Sachverständiger bietet Unfallbeteiligten unparteiische fachliche Beratung an, und erstellt nach einem Unfallgeschehen ein Schadengutachten, in welchem der Schaden und dessen Ursachen fachlich beurteilt werden. So wird der Sachverhalt nach Unfällen geklärt, und das Gutachten kann der Sicherung von Ansprüchen auf finanzielle Erstattung dienen, die gegenüber dem Versicherer des Unfallgegners bestehen.
Neben Schadengutachten erstellt der KFZ-Sachverständige auch Wertgutachten beim Gebrauchtwagenkauf bzw. -verkauf; dies wird vor allem bei hochwertigen Gebrauchtwagen in Anspruch genommen.

Was kostet ein Schadengutachten und wer trägt die Kosten?

Die Kosten für ein Unfallgutachten hängen von der Schadenshöhe ab. Sie werden prozentual berechnet; mit steigender Schadenshöhe wird der zur Berechnung herangezogene Prozentsatz geringer. In der Regel ist mit einem Betrag zwischen 350 und 800 Euro zu rechnen.
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Schadengutachten (Ausnahme ist ein Bagatellschaden: Hier zahlt die KFZ-Versicherung nicht). Bei einem selbstverschuldeten Schaden entscheidet die Versicherung des Verursachers, ob sie ein Gutachten in Auftrag gibt, für dessen Kosten sie dann selbst aufkommt.
Beauftragt ein KFZ-Halter für sein Fahrzeug eigenverantwortlich einen KFZ-Sachverständigen, so muss er selbst für die Kosten aufkommen.

Was ist ein Bagatellschaden?

Bei einer Schadenshöhe unter circa 750 Euro spricht man von einem Bagatellschaden. Hier werden die Kosten für das Gutachten nicht vom Versicherer übernommen, da der Preis für das Gutachten hier oftmals die Reparaturkosten übersteigt. Ein Bagatellschaden ist meistens ein kleinerer Blechschaden, wie beispielsweise kleinere Dellen, Kratzer und Schrammen.

Was versteht man unter dem Begriff „Wertminderung“?

Die Wertminderung nach einem Unfall bezeichnet die Mindereinnahme beim Verkauf eines Autos mit (repariertem) Unfallschaden verglichen mit dem Verkauf eines unfallfreien Autos. Hierbei wird unterschieden zwischen der merkantilen Wertminderung und der technischen Wertminderung. Die merkantile Wertminderung tritt ein, wenn der Schaden zwar sachgerecht repariert wurde und keine optischen Mängel mehr sichtbar sind, das Fahrzeug aber aufgrund seiner Deklarierung als Unfallauto auf dem Markt einen geringeren Preis erzielen wird, als wenn dasselbe Fahrzeug keinen Unfall gehabt hätte. Eine technische Wertminderung ist dann vorhanden, wenn auch nach der Reparatur des Fahrzeugs noch wahrnehmbare, irreparable Mängel vorhanden sind.