Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge
Die Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge (SP) ist eine zusätzliche Prüfung neben der Hauptuntersuchung. Die StVZO schreibt sie für bestimmte Fahrzeuge vor. Wenn keine Mängel vorliegen, erhält das Fahrzeug zur Bestätigung der bestandenen SP eine Prüfmarke in der Farbe der HU-Marke. Sie kommt ans linke Fahrzeugheck und zeigt den Termin der nächsten Fälligkeit.
Wozu gibt es Sicherheitsprüfungen für Lkw, Busse und Anhänger?
Die SP dient der Überprüfung der Verkehrssicherheit. Sie fokussiert auf besonders sicherheitsrelevante Teile wie etwa die Bremsen und die Lenkung. Da von den großen Nutzfahrzeugen und Anhängern besondere Gefahren ausgehen, schreibt der Gesetzgeber die SP in regelmäßigen Abständen vor. Durch diese lässt sich ein sicherheitsrelevanter Verschleiß rechtzeitig erkennen.
Wann ist die nächste Sicherheitsprüfung fällig?
Der jeweils nächste Termin der SP hängt von der Fahrzeugklasse ab. Er liegt zwischen zwei Hauptuntersuchungen. Halter können ihn um bis zu einen Monat verschieben, falls sie keinen zeitnahen Werkstatttermin bekommen. Es muss sich aber immer noch um den vorgesehenen Monat der SP-Prüfung handeln. Eine Verschiebung am 1. des Monats könnte also auf den 31. erfolgen, doch auch vom 25. kann nur auf den 31. desselben Monats verschoben werden. Die einzelnen Fahzeuge haben unterschiedliche Fristen zwischen zwei Sicherheitsprüfungen:
- Lkw, zul. Gesamtgewicht 7 – 12 t: 1. SP 42 Monate ab Erstzulassung, danach 6 Monate nach jeder HU
- Lkw, zul. Gesamtgewicht über 12 t: 1. SP 30 Monate ab Erstzulassung, danach 6 Monate nach jeder HU
- Kraftomnibusse über 8 Fahrgastplätzen: 1. + 2. SP 6 Monate nach der HU, danach nur noch SP alle 3 Monate
- Anhänger mit zul. Gesamtgewicht bis 10 t: 1. SP 30 Monate nach der Erstzulassung, danach immer 6 Monate nach der HU
Welche Nutzfahrzeuge müssen sich einer Sicherheitsprüfung unterziehen?
Lkw ab 7,5 t, Anhänger ab 10 t Gesamtgewicht und Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen benötigen die SP.